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Baumfällung: Gesetzliche Vorschriften und Sicherheit

Ein Häuslein im Grünen. Immer mehr Bundesbürger erfüllten sich in den letzten Jahrzehnten diesen Wunschtraum. Doch allein mit dem Hausbau war und ist es nicht getan. Sind die Innenarbeiten erledigt, geht es in der Regel an die Gestaltung der Außenanlagen. Wege, Teiche und Rasenflächen werden angelegt, Büsche und Bäume gepflanzt. Meist alles nach den eigenen, ganz individuellen Wunschvorstellungen und ohne den Rat eines Gartenbauarchitekten einzuholen. All zu oft wird dabei die spätere Wuchshöhe und Ausladung von Büschen und Baumkronen übersehen. Mit den Jahren steht dann der Eigentümer vor dem Problem, einer nicht mehr zu umgehenden Baumfällung.

Neben der eigentlichen Ausführung von Fällarbeiten, gilt es bei einer geplanten Baumfällung als erstes, sich mit den gesetzlichen Rechtsvorschriften vertraut zu machen. So ist in Regel ein Fällen von Nadel- und Laubbäumen, mit einem Stammdurchmesser von 10 cm oder mehr, gemessen in 1 Meter Höhe, nicht ohne Genehmigung zulässig. Festgehalten sind diese Bestimmungen in den Baumschutzsatzungen der Gemeinden. Die erforderliche Genehmigung kann beim zuständigen Ordnungsamt bzw. Umweltamt (je nach Zuständigkeitsbereich) beantragt werden. Oft wird diese Genehmigung nur unter der Auflage von Neuanpflanzungen erteilt. Ausgenommen von dieser Genehmigungspflicht sind Obstbäume, die unter das Bundeskleingartengesetz fallen.  

Liegt die erforderliche Genehmigung zur Baumfällung vor und beabsichtigt der Grundstückseigentümer diese Arbeiten in Eigenleistung auszuführen, so sollte er sich mit den wichtigsten Fragen zur Sicherheit vertraut machen. Hierzu gehören die Mindestanforderungen an eine geeignete Schutzausrüstung, ebenso wie der sichere Umgang mit Kettensägen und die Abschätzung von Risiken im Fallbereich des Baumes.
Wer häufiger mit einer Motorkettensäge Arbeiten ausführt, sollte sich neben einer Helm-, Gehör- und Gesichtschutzkombination, auch eine durchschnittsichere Arbeitshose und durchschnittsicheres Schuhwerk zulegen. Doch auch dem Eigenheimbesitzer oder Grundstückseigentümer, der nur gelegentlich mal mit einer Kettesäge arbeitet bleibt anzuraten, festes Schuhwerk und feste Kleidung, sowie wenigstens eine Schutzbrille zu tragen. Nur allzu leicht könnten ansonsten Sägespäne und feinste Splitter das Augenlicht schlimmstenfalls dauerhaft trüben.

Wer sich nun so ausgerüstet an die Arbeit macht, sollte als erstes die Höhe des Baumes abschätzen, davon das doppelte Maß als Sicherheitsbereich bzw. Fallbereich abstecken. In diesem Sicherheitsbereich dürfen sich bei Beginn und für die Dauer der Fällarbeiten, keine weiteren Personen aufhalten. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass der Baum, auch bei unvorhersehbarer Richtungsänderung während des Fallens, keinerlei Schäden an Freileitungen oder Gebäuden anrichten kann. Andernfalls handelt es sich um eine Problemfällung, die man einer Fachfirma überlassen sollte.

Ist der Fallbereich abgesteckt und wird notfalls durch eine helfende Person als Warnposten abgesichert, ist bei Bäumen über 20 cm Durchmesser als erstes in Fallrichtung des Baumes ein Fallkerb zu sägen. Die Tiefe dieses Fallkerbs sollte etwa 20 bis 30 Prozent des Stammdurchmessers betragen. Die Sohle des Fallkerbs muss waagerecht verlaufen und der Öffnungswinkel des Fallkerbs sollte deutlich über 30° betragen.
Im Anschluss wird von der entgegengesetzten  Seite des Baumes der eigentliche Fällschnitt geführt. Dieser Fällschnitt muss unbedingt einige Zentimeter höher als die Sohle des Fallkerbs angesetzt werden. Auch darf der Fällschnitt nicht bis zum Fallkerb durchgesägt werden. Mindestens Einzehntel des Stammdurchmessers muss zwischen Fallkerb und Fallschnitt noch als Bruchstufe stehen bleiben. Kippt der Baum jetzt noch nicht von allein, so darf dennoch der Fällschnitt nicht weiter geführt werden. Fallkerb und Bruchstufe wirken wie ein Scharnier und bestimmen weitgehend die Fallrichtung des Baumes mit. Ein Durchtrennen der Bruchstufe könnte den Baum unkontrolliert fallen lassen. Wesentlich besser ist es, Fällkeile in den Fällschnitt einzusetzen und mit diesen den Baum zum Fallen zu bringen.

Abschließend bleibt anzuraten, wer noch nie einen Baum gefällt hat, sollte diese Arbeiten lieber einer Fachfirma überlassen, gegebenenfalls erst an kleineren Obstbäumen üben, um auf dieser Weise Erfahrungen zu sammeln.  

Autor: Horst Müller

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